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RATGEBER

Staatliche Förderungen für mehr Sicherheit

Der Bund und manche Bundesländer fördern den Einbau von einbruchhemmenden Sicherheitsmaßnahmen in privaten Wohnräumen. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen von Förderprogrammen günstige Kredite und Zuschüsse. Dazu zählen insbesondere die Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen" oder "Altersgerechtes Haus", um sein Heim mit mechanischem und elektronischem Schutz gegen Einbruch abzusichern.  Zudem gibt es verschiedene regionale Förderungen einzelner Länder und Städte, so auch in Nordrhein-Westfalen. Informieren Sie sich hier über die aktuell angebotenen Förderungsmöglichkeiten zur Realisierung Ihres Sicherheitsprojektes.

Neue KfW-Förderung von einbruchhemmenden

Maßnahmen

Im Rahmen der Förderung "Altersgerecht Umbauen" werden durch zinsgünstige und langfristige Finanzierungen Maßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort steigern. In diesem Zuge wird auch die Integration von Alarmanlagen und Eingangsüberwachung sowie die Nachrüstung mit beispielsweise Tür-Zusatzschlössern unterstützt. Hierfür stellt das Bundesbauministerium im Zeitraum von 2015 bis 2017 jährlich 10 Millionen Euro bereit. Zuschüsse: Mindestinvestition: 2.000 Euro 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, maximal 1.500 Euro 12,5 Prozent beim Standard „Altersgerechtes Haus“ (= umfangreiche barrierearme Modernisierung Ihres Wohngebäudes), maximal 6.250 Euro Zuschüsse: mindestens 200 Euro bis maximal 6.250 Euro (für den Standard „Altersgerechtes Haus“) Investitionszuschüsse von 200 Euro bis zu 6.250 Euro Bei einbruchhemmenden Maßnahmen, zum Beispiel dem Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen, dem Einbau und der Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie bei der Nachrüstung von Fenstern können Investitionszuschüsse von 200 Euro bis maximal 1.500 Euro beantragt werden. Werden Einbruchsicherungen während eines altersgerechten Umbaus integriert, können sogar Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Wird der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ berücksichtigt, steigt der Maximalzuschuss sogar auf 6.250 Euro. Förderfähig: Material- und Handwerkerkosten Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten, unter der Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden. Gefördert werden u.a. Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung Videoüberwachung im Eingangsbereich Nachrüstung mit z.B. Tür-Zusatzschlössern Einbau von Türspionen, Türkommunikation, Gegensprechanlagen Bewegungsmelder Beleuchtung des Eingangsbereiches Vorteile / Vergünstigungen Zinsgünstige, langfristige Finanzierung ab 1,00 % effektivem Jahreszins Förderung unabhängig vom Alter Sondertilgung Mehr Informationen finden Sie auf der Website der KfW und im Merkblatt zur Förderung "Altersgerecht Umbauen". Merkblatt  “Altergerechter Umbauen”
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Staatliche Förderungen für mehr

Sicherheit

Der Bund und manche Bundesländer fördern den Einbau von einbruchhemmenden Sicherheitsmaßnahmen in privaten Wohnräumen. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen von Förderprogrammen günstige Kredite und Zuschüsse. Dazu zählen insbesondere die Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen" oder "Altersgerechtes Haus", um sein Heim mit mechanischem und elektronischem Schutz gegen Einbruch abzusichern.  Zudem gibt es verschiedene regionale Förderungen einzelner Länder und Städte, so auch in Nordrhein-Westfalen. Informieren Sie sich hier über die aktuell angebotenen Förderungsmöglichkeiten zur Realisierung Ihres Sicherheitsprojektes.

Neue KfW-Förderung von

einbruchhemmenden Maßnahmen

Im Rahmen der Förderung "Altersgerecht Umbauen" werden durch zinsgünstige und langfristige Finanzierungen Maßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort steigern. In diesem Zuge wird auch die Integration von Alarmanlagen und Eingangsüberwachung sowie die Nachrüstung mit beispielsweise Tür-Zusatzschlössern unterstützt. Hierfür stellt das Bundesbauministerium im Zeitraum von 2015 bis 2017 jährlich 10 Millionen Euro bereit. Zuschüsse: Mindestinvestition: 2.000 Euro 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, maximal 1.500 Euro 12,5 Prozent beim Standard „Altersgerechtes Haus“ (= umfangreiche barrierearme Modernisierung Ihres Wohngebäudes), maximal 6.250 Euro Zuschüsse: mindestens 200 Euro bis maximal 6.250 Euro (für den Standard „Altersgerechtes Haus“) Investitionszuschüsse von 200 Euro bis zu 6.250 Euro Bei einbruchhemmenden Maßnahmen, zum Beispiel dem Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen, dem Einbau und der Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie bei der Nachrüstung von Fenstern können Investitionszuschüsse von 200 Euro bis maximal 1.500 Euro beantragt werden. Werden Einbruchsicherungen während eines altersgerechten Umbaus integriert, können sogar Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Wird der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ berücksichtigt, steigt der Maximalzuschuss sogar auf 6.250 Euro. Förderfähig: Material- und Handwerkerkosten Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten, unter der Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden. Gefördert werden u.a. Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung Videoüberwachung im Eingangsbereich Nachrüstung mit z.B. Tür-Zusatzschlössern Einbau von Türspionen, Türkommunikation, Gegensprechanlagen Bewegungsmelder Beleuchtung des Eingangsbereiches Vorteile / Vergünstigungen Zinsgünstige, langfristige Finanzierung ab 1,00 % effektivem Jahreszins Förderung unabhängig vom Alter Sondertilgung Mehr Informationen finden Sie auf der Website der KfW und im Merkblatt zur Förderung "Altersgerecht Umbauen". Merkblatt  “Altergerechter Umbauen”